Mitgliedschaft
Mitgliedschaft
Artikel 4
Mitglied des Vereins kann jede gut beleumdete natürliche oderjuristische Person werden, die in Würenlos ansässig ist oder einen
Geschäftssitz hat, ein Unternehmen des Handwerks, Handels oder
Dienstleistungsgewerbes betreibt, leitet oder darin eine leitende
Funktion ausübt, oder auch als Angehöriger eines freien Berufes oder
auf andere Weise durch ihre berufliche Tätigkeit mit der gewerblichen
Privatwirtschaft verbunden ist.
Artikel 5
Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung durch denVorstand, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die
Generalversammlung.
Artikel 6
Jedes Mitglied erklärt durch seinen Beitritt die geltenden Statuten undVereinsbeschlüsse als für sich rechtsverbindlich.
Artikel 7
Der Austritt aus dem Verein kann je auf Ende eines Kalenderjahreserfolgen. Das Austrittsgesuch ist dem Vorstand schriftlich einzureichen.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Artikel 8
Kommt ein Mitglied seinen statutarischen Verpflichtungen nicht nachoder schädigt es vorsätzlich die Vereinsinteressen, so kann es auf
Antrag durch die Generalversammlung ausgeschlossen werden.
Artikel 8a
Jedes Mitglied ist verpflichtet, den geschuldeten Mitgliederbeitraginnerhalb der gesetzten Frist zu bezahlen. Bleibt der Mitgliederbeitrag
aus, ist der Vorstand dazu berechtigt, das Mitglied nach schriftlich
erfolgter Mahnung per sofort auszuschliessen.
Artikel 9
Personen, welche sich um die Förderung des Vereins besondereVerdienste erworben haben, können durch die Generalversammlung
zum Ehrenmitglied ernannt werden. Für Ehrenmitglieder entfällt jede
Beitragspflicht.